Die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) hat dem gesamten Datenschutz beachtliches Gewicht verliehen. Die DSGVO gilt - nach einer Übergangsfrist - seit Mai 2018 in allen EU-Staaten und enthält eine Vielzahl von Pflichten für Unternehmen, Selbstständige, Vereine und sonstige Organisationen.
Wir beraten Sie in allen datenschutzrechtlichen Fragen. Unsere Datenschutzexperten sind vom TÜV als Datenschutzbeauftragte und Datenschutzauditoren zertifiziert, haben eine juristische Ausbildung und haben langjährige Erfahrung in der Beratung oder auch als externe Datenschutzbeauftragte in Unternehmen vieler Branchen und Größen.
Wussten Sie eigentlich, dass die Notwendigkeit der Benennung eines Datenschutzbeauftragten nicht nur von der Größe eines Unternehmens, der verantwortlichen Stelle, abhängt. Auch wenn Sie Einzelunternehmer sind, z.B. mit einem kleinen Ladengeschäft, wollen aber zur Sicherheit mehrere Videokameras aufhängen, dürfen Sie dies nur, wenn Sie vorab den (Ihren) Datenschutzbeauftragten eingebunden haben. Eine Datenschutz-Folgenabschätzung wäre durchzuführen.
Seit die Datenschutzgrundverordnung wirksam geworden ist, besteht bei Nichteinhaltung datenschutzrechtlicher Vorgaben ein hohes Risiko abgemahnt zu werden, sich schadensersatz- bzw. schmerzensgeldpflichtig zu machen oder auch einen Bußgeldbescheid von der Aufsichtsbehörde zu erhalten.
Bis zu 4 % Ihres Jahresumsatzes können Ihnen als Bußgeld für datenschutzrechtliche Verstöße auferlegt werden. Damit kann Ihre Existenz gefährdet sein. Aber auch Verwarnungen, Warnungen, Anweisungen oder Anordnungen können mit erheblichen Folgen für Ihr Unternehmen verbunden sein. Die Landesdatenschutzbehörden werden überall personell verstärkt, um die zusätzlichen Aufgaben erfüllen zu können. Die letzten Jahre haben bereits gezeigt, dass auch bei vermeintlich kleineren Verstößen Bußgelder verhängt werden können.
Auch heute noch, einige Jahre nach in Kraft treten der DSGVO, ist Datenschutz für viele Unternehmen ein eher lästiges Thema. Datenschutz schlägt sich jedoch in fast allen Bereichen nieder. Eine Abmahnung, eine Schadensersatz- oder Schmerzensgeldklage oder ein Bußgeldbescheid können für Ihr Unternehmen nicht nur teuer, sondern auch imageschädigend sein.
Wir unterstützen Sie unter anderem bei
- Auftragsverarbeitungsvereinbarungen
- Abwicklung von Auskunftsanfragen
- Begleitung von Datenschutzprojekten
- Begleitung und Vertretung bei Verfahren vor den Datenschutzaufsichtsbehörden
- Binding Corporate Rules
- Bring-Your-Own-Device (BYOD)
- Bußgeldverfahren
- Gestaltung von Cookie-Bannern
- Datenschutzerklärung
- Datenschutz-Folgenabschätzung
- Datenschutzrechtliche Due Diligence
- Einwilligungen
- EU-Standardvertragsklauseln
- Home Office Anforderungen
- Datenschutzkonforme Homepage-Gestaltung
- Informationsschreiben
- Mitarbeiterdatenschutz
- "Privacy Shield" bzw. Konsequenzen aus dem Urteil des EuGHs vom 16.07.2020 zur Ungültigkeit
- Risikobewertungen zur Haftungseinschätzung
- Schulungskonzepte für Mitarbeiter
- Schwachstellenanalyse
- Unterstützung Ihres internen Datenschutzbeauftragten
- US CLOUD Act (Clarifying Lawful Overseas Use of Data Act) März 2018
- Vermittlung eines Datenschutzbeauftragten
- Verpflichtungserklärungen
- Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten_
- Videoüberwachung
- Einführung eines Whistleblower-Systems
Sprechen Sie uns an, damit wir gemeinsam mit Ihnen Ihre ganz spezielle Datenschutzlösung erarbeiten können.
Radiointerview von Rechtsanwalt Frank W. Stroot zum Datenschutz bei Sprachassistenten (März 2018)
Als Ihre bpl Rechtsanwälte beraten wir Sie insbesondere auf folgenden Gebieten: