Insolvenzrecht

Insolvenzrecht für Unternehmen

Bei einer sich andeutenden Unternehmenskrise kann die sofortige insolvenzrechtliche Beratung von erheblicher Bedeutung sein. Die Handlungsmöglichkeiten und insbesondere die Handlungspflichten der verschiedenen Beteiligten wie Geschäftsführer, Gesellschafter oder Inhaber eines Einzelunternehmens, sind mit erheblichen Konsequenzen für das eigene Vermögen verbunden. Zudem steigen die Chancen der Fortführung und des Erhalts des Unternehmens bei frühzeitiger Beratung.

Unsere Beratung durch qualifizierte und erfahrene Fachanwälte für Insolvenzrecht betrifft insbesondere:

  • Beratung zu Insolvenzantragspflichten
  • Beratung zu Haftungsgefahren
  • Beratung zu insolvenzfestem und Sicherung von eigenem Vermögen
  • Sicherung der Ansprüche von Gläubigern, Gesellschaftern und anderen Beteiligten
  • Anmeldung und Geltendmachung von Insolvenzforderungen
  • Beratung und Durchsetzung von vorrangigen Ansprüchen, als Möglichkeit der von der Insolvenzquote unabhängigen Realisierung des Anspruches (insbesondere Ab- und Aussonderungsansprüche)
  • Abwehr von Ansprüchen des Insolvenzverwalters
  • Durchsetzung von Haftungsansprüchen gegen Insolvenzverwalter
  • Abwehr von Ansprüchen gegen Insolvenzverwalter
  • Gestaltung eines Insolvenzplans und gerichtliche Umsetzung
  • Mitgliedschaft in Gläubigerausschüssen
  • Außergerichtliche Schuldenbereinigung

Insolvenzrecht für Privatpersonen

Auch Privatpersonen können von einem Insolvenzverfahren betroffen sein. Dies gilt sowohl für die eigene Zahlungsunfähigkeit als auch für den Forderungsausfall als Gläubiger einer zahlungsunfähigen Person oder eines Unternehmens. Auch hier kann die frühzeitige Beratung den Einzelnen vor dem Verlust erheblicher Vermögenswerte, in vielen Fällen vor dem Verlust der Altersversorgung bewahren.

Für den von der Zahlungsunfähigkeit selbst Betroffenen ist hingegen der Antrag auf Eröffnung des Verbraucherinsolvenzverfahrens die einzige Möglichkeit zur Wiederherstellung einer halbwegs geregelten Lebensführung. Der wirksam gestellte Insolvenzantrag gewährt Schutz vor den Gläubigern.

Damit der Antrag auf Erteilung der Restschuldbefreiung tatsächlich gelingt, sind Fallstricke im vorgerichtlichen und gerichtlichen Verfahren zu umgehen.

  • Vorbereitung, Beantragung und Vertretung im laufenden gerichtlichen Verbraucher-Insolvenzverfahren
  • Geltendmachung von Gläubigerrechten auch im Verbraucherinsolvenzverfahren (Versagungsantrag zur Restschuldbefreiung, Geltendmachung der nicht von der Restschuldbefreiung erfassten Forderungen)
  • Beratung zu insolvenzfestem Vermögen und zu Haftungsgefahren
  • Anmeldung und Geltendmachung von Insolvenzforderungen
  • Abwehr von Ansprüchen des Insolvenzverwalters/Treuhänders

Insolvenzrecht für Gläubiger

Wir vertreten auch Gläubiger in Insolvenzverfahren als Verfahrensbevollmächtigte.

Kennen Sie Ihre Rechte?

Wissen Sie, dass Sie in der Gläubigerversammlung weitgehende Rechte haben und diese in der Praxis auch durchsetzen können? Sie können maßgeblich über den Fortgang und die Abwicklung des Verfahrens mitbestimmen.

Wir unterstützen Sie bei der Forderungsanmeldung.

Wir unterstützen Sie bei Anfechtungsbegehren des Insolvenzverwalters.

Wir helfen Ihnen Absonderungs- oder Aussonderungsansprüche gegenüber dem Insolvenzverwalter geltend zu machen.

Wir kennen uns mit der Berichtslegung eines Insolvenzverwalters aus. 

Wir können jede Schlussrechnung auf Ordnungsmäßigkeit prüfen.

In der Bearbeitung und Abwicklung von über 2.500 Insolvenzverfahren als Sachverständiger, (vorläufiger) Insolvenzverwalter, (vorläufiger) Sachwalter oder Treuhänder haben wir alle Kniffe kennengelernt um Sie optimal zu beraten und Ihren Schaden zu reduzieren.

Sie haben Fragen oder wollen zu diesem Bereich einen Termin vereinbaren?

Rufen Sie uns an unter +49 541 76007570.

Programmierung © 2024 DigitalWEB Network Solutions
Inhalte © 2024 bpl Rechtsanwälte Stroot & Kollegen