Unternehmensnachfolge

Das Unternehmen stellt häufig zugleich das Lebenswerk der Unternehmer dar. Der Sicherung der geeigneten Unternehmensnachfolge kommt daher besondere Bedeutung zu. Häufig fordern die Banken frühzeitiges Tätigwerden.

Unternehmer sind stets gut beraten, wenn sie bei der Nachfolge nicht auf die gesetzlichen Regelungen vertrauen. Regelmäßig werden nur die aktiv gestalteten Vereinbarungen den Interessen der Unternehmer und der Familien gerecht.

Die Nachfolgeplanung ist eine strategische Aufgabe, die bereits bei Gründung des Unternehmens beginnt. Sie dient der Sicherung des Unternehmens und ist deshalb auch Bestandteil des Ratings der Banken nach Basel II. Wir beachten daher

  • Notfallplanung;
  • vorbereitende Maßnahmen der Nachfolge und der Vermögensverwaltung;
  • Gründung einer Familiengesellschaft mit allen vorgesehenen Erben;
  • Auswahl und Eingliederung des geeigneten Nachfolgers;
  • Schaffung von Bindungen gegen ein Ausscheiden des Nachfolgers;
  • Begrenzung von möglichen Abfindungsforderungen;
  • Nachfolge bei Personengesellschaften;
  • Nachfolge bei Kapitalgesellschaften;
  • Stiftung als Organisationsform im Rahmen der Unternehmensnachfolge;
  • vorweggenommene Erbfolge;
  • Ausgleichsregelungen zwischen Nachfolger und Erben.

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