Verkehrsrecht

In Verkehrsunfallangelegenheiten ist es wichtig durch einen Anwalt schnell mit der gegnerischen Haftpflichtversicherung Kontakt aufzunehmen, um sich umfassend sämtliche Ansprüche bei Sach- und Personenschäden zu sichern.

Häufig versuchen Versicherer gegenüber dem nicht anwaltlich vertretenen Geschädigten die Regulierung von Ansprüchen hinauszuziehen. Darüber hinaus gilt, dass Versicherer ungefragt nicht sämtlichedem Geschädigten zustehenden Ansprüche regulieren.

Hier sei eine Auswahl von Schadenersatzanprüchen mit verkehrsrechtlichem Bezug genannt, die verdeutlicht, wie wichtig die Beauftragung eines versierten Rechtsanwaltes sein kann:

  • Abschleppkosten
  • An- und Abmeldekosten
  • Anwaltskosten
  • Entsorgungskosten
  • Entgangener Gewinn
  • Erwerbsschaden
  • Fahrzeugschaden (Totalschaden)
  • Finanzierungskosten
  • Haushaltsführungsschaden
  • Heilbehandlungskosten
  • Kleidungsschaden
  • Kostenpauschale
  • Mietwagenkosten
  • Nutzungsausfall
  • Prämienschaden
  • Reparaturkosten
  • Sachverständigenkosten
  • Schmerzensgeld
  • Standgeld
  • Umbaukosten
  • Unterhaltsschaden
  • Vermehrte Bedürfnisse
  • Vorhaltekosten
  • Wertminderung
  • u.v.m.

In Ordnungswidrigkeits- bzw. Verkehrsstraftaten sollte das Aussageverhalten gegenüber den Behörden mit dem Anwalt abgestimmt werden.

Es empfiehlt sich nicht, im Falle der schriftlichen oder persönlichen Vernehmung z.B. bei der Polizei ungefragt Angaben zu machen, ohne einen Anwalt hinzuzuziehen, der sich zuvor einen Überblick über den Ermittlungsstand durch Einsicht in die amtlichen Akten verschafft hat.

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